Die Mitgliedschaft kann zum Ende des auf die Kündigung folgenden Quartals schriftlich gekündigt werden (nähere Erläuterungen – siehe Satzung).
Für Rückfragen bin ich unter der angegebenen Telefonnummer oder E-Mail-Adresse erreichbar.
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Die Mitgliedsbeiträge werden per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren jeweils zum 01.01./01.04./01.07. und 01.10. des Jahres eingezogen. Ist der Betragseinzug nicht möglich, wird der Beitrag beim nächsten Einzug zusätzlich eingezogen. Ein Rückstand bei den Mitgliedsbeiträgen hat zur Folge, dass ich vom Kabelnetz abgetrennt werde, bis ich meine Rückstände beglichen habe.
Ich ermächtige den Antennenverein Steinach e. V., die Mitgliedsbeiträge von meinem Konto mittels SEPA-Basis-Lastschriftverfahren einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Antennenverein Steinach e. V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Lastschrift-Termine: 01.01. / 01.04. / 01.07. / 01.10. des Jahres
Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer und Bankdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligung zum SEPA-Basis-Lastschriftverfahren mit Wirkung für die Zukunft abändern oder widerrufen (siehe Datenschutzerklärung).
Datum und Unterschrift werden bei der Online-Einreichung durch den Absendezeitpunkt sowie die im nächsten Schritt bestätigte Sicherheitsprüfung ersetzt.
Anlage: Satzung (auch online unter www.steinach-tv.de)