Hiermit kündige ich satzungs- und fristgemäß meine Mitgliedschaft im Antennenverein Steinach e. V.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft im Verein endet durch a) Tod (natürliche Personen) oder Erlöschen
(juristische Personen), b) Austritt durch Kündigung der Mitgliedschaft oder c) Ausschluss.
(2) Die Mitgliedschaft im Antennenverein Steinach e. V. kann vom Mitglied zum Ende
des auf die Kündigung folgenden Quartals gekündigt werden. Sie ist in Textform an den
Vorstand zu richten. Beim Wegzug aus dem Versorgungsgebiet kann die Mitgliedschaft zum
Ende des Quartals, in dem der Wegzug erfolgt, gekündigt werden.
(3) Die mit der Mitgliedschaft verbundenen Pflichten, insbesondere die Duldung von
Vereinsanlagen im und am Gebäude, bleiben auch nach Beendigung der Mitgliedschaft
bestehen und werden durch den Antennenverein Steinach e. V. innerhalb eines Jahres
nach Beendigung der Mitgliedschaft auf schriftlichen Antrag verändert.