Kündigung der Mitgliedschaft

Hiermit kündige ich satzungs- und fristgemäß meine Mitgliedschaft im Antennenverein Steinach e. V.

oder

und entziehe dem Antennenverein Steinach e. V. die Erlaubnis, Abbuchungen von meinem Konto vorzunehmen.

Datum und Unterschrift werden bei der Online-Einreichung durch den Absendezeitpunkt sowie die im nächsten Schritt bestätigte Sicherheitsprüfung ersetzt.

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Es gilt unsere Datenschutzerklärung.


Auszug aus der Satzung

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft im Verein endet durch a) Tod (natürliche Personen) oder Erlöschen (juristische Personen), b) Austritt durch Kündigung der Mitgliedschaft oder c) Ausschluss.
(2) Die Mitgliedschaft im Antennenverein Steinach e. V. kann vom Mitglied zum Ende des auf die Kündigung folgenden Quartals gekündigt werden. Sie ist in Textform an den Vorstand zu richten. Beim Wegzug aus dem Versorgungsgebiet kann die Mitgliedschaft zum Ende des Quartals, in dem der Wegzug erfolgt, gekündigt werden.
(3) Die mit der Mitgliedschaft verbundenen Pflichten, insbesondere die Duldung von Vereinsanlagen im und am Gebäude, bleiben auch nach Beendigung der Mitgliedschaft bestehen und werden durch den Antennenverein Steinach e. V. innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Mitgliedschaft auf schriftlichen Antrag verändert.